Amtsblatt 1895

1. März 1895, Stück 9, Seite 45
112. Am 1. März d. J. wird der zwischen den Stationen Norden und Norddeich neu errichtete Haltepunkt Norden-Osterstraße für den Personenverkehr eröffnet. Die Entfernung von Station Norden beträgt 1,4 und von Norddeich 4,3 km. Die Abfahrtszeiten der in Norden-Osterstraße anhaltenden Züge sind in den z. Z. bestehenden Fahrplänen angegeben.
Eine direkte Personen- und Gepäckabfertigung findet von und nach Norden-Osterstraße nach und von den Stationen Norden, Norddeich, Aurich, Dornum, Emden, Esens, Georgsheil, Hage u. s. w. statt.
Köln, den 19. Februar 1895.
Königliche Eisenbahn-Direktion (rechtsrheinische).


10. April 1895, Stück 16, Seite 112
227. Königliche Eisenbahn-Direktion Münster. Der Güterexpedient Happe ist von Norden nach Leer versetzt worden.


26. April 1895, Stück 17, Seite 117
242. Am 1. Mai d. J. tritt der neue Sommerfahrplan des diesseitigen Bezirks in Kraft, welcher schon jetzt bei allen diesseitigen Stationen eingesehen werden kann. Aushang und Taschenfahrpläne zum Preise von 40 und 15 Pf das Stück sind vom 1. Mai ab bei allen diesseitigen Fahrkarten-Ausgabestellen zu haben.
Für alle während der Sommerfahrplanzeit etwa eintretenden Fahrplanänderungen werden zu bezeichneten Fahrplänen Deckblätter herausgegeben, welche von den Verkaufsstellen auf Anforderung unentgeltlich abgegeben werden.
Hannover, den 11. April 1895.
Königliche Eisenbahn-Direktion.


7. Juni 1895, Stück 23, Beilage

Verhandlungen
der
Ostfriesischen Landrechnungs-Versammlung
vom Jahre 1895.
Geschehen Aurich im landschaftlichen Hause
am 15. Mai 1895.

[…]
Auf Vorschlag des Herrn Oberbürgermeisters F ü r b r i n g e r [Emden, Städtestand] wird sodann zunächst die Relation 16 verlesen und der Herr Fleckensvorsteher L ü p k e s [Pewsum, dritter Stand] von dem Herrn Präsidenten veranlaßt, den Antrag zu begründen.
Derselbe bezieht sich auf den ausgelegten Antrag des Fleckens Pewsum und bemerkt, daß nach Ansicht der Betheiligten, welche die örtlichen Verhältnisse genau kennen, die Bahn ohne allen Zweifel rentabel sei.
Herr Oberbürgermeister F ü r b r i n g e r erklärt, daß der Vorstand des Komitees in Pewsum ihn ersucht habe, den Antrag zu begründen. Er habe das Ersuchen jedoch nicht angenommen. Vor Anlegung der Küstenbahn habe die Landrechnungs-Versammlung einen Zuschuß von 7500 M pro Kilometer in Aussicht gestellt für Anlegung von Kleinbahnen. Dann sei die Küstenbahn gebaut, wozu die Landschaft erhebliche Zuschüsse geliefert habe.
Der Beschluß bestehe formell noch, es frage sich nur, ob derselbe nicht durch die zum Bau der Küstenbahn gegebenen Mittel aus aufgehoben anzusehen sei.
Bei dem nun überall hervortretenden Interesse für den Ausbau von Kleinbahnen trete an die Landrechnungs-Versammlung die Frage heran, ob sie zum Bau von Kleinbahnen Stellung nehmen und den früheren Beschluß wiederholen wolle. Er halte den Ausbau von Kleinbahnen von großer Wichtigkeit für Ostfriesland und sei der Ansicht, daß die Landschaft mit Beihülfen eintreten könne. Jedenfalls sei zu berücksichtigen, daß die Stellung, welche die Versammlung zu dem Antrage Pewsum nehmen werde, Folgen haben werde.
Der Antrag Pewsum sei zu berathen und zu prüfen, wie das Kleinbahnwesen aus landschaftlichen Mitteln gefördert werden könne. Er beantrage mit der Berathung und Prüfung das Landschafts-Kollegium zu beauftragen, welches in der nächsten Landrechnungs-Versammlung dann weitere Vorschläge in der Sache zu machen gebeten würde.
Herr Graf W e d e l [Gödens, Ritterschaft] will auf den Antrag Pewsum wegen mangelnder Begründung desselben nicht weiter eingehen, bitte aber die Versammlung heute der Ansicht Ausdruck zu geben, daß die Kleinbahnen werth sind unterstützt zu werden.
Herr Bürgermeister K ö n i g [Norden, Städtestand] theilt die Ansicht der Herrn Oberbürgermeisters F ü r b r i n g e r. Er meint, der von dem letzteren erwähnte frühere Beschluß existire nicht mehr, weil inzwischen die Küstenbahn gebaut sei. Er sei auch für Förderung der Kleinbahnen, halte es aber für richtig, das Landschafts-Kollegium mit einer Prüfung der einschlägigen Fragen zu beauftragen, namentlich sei es ihm zweifelhaft, ob die Landschaft materiell in der Lage sei, solche weittragenden Beschlüsse zu fassen.
Dem Antrage Pewsum fehle es an der erforderlichen Begründung und könne deshalb nicht darüber entschieden werden.
Zur Geschäftsordnung bemerkt Herr Landschaftsrath S c h w i e n i n g [Aurich, Städtestand], daß die Relation deshalb so kurz gefaßt sei, weil die Begründung des Antrages in dem, auf den Tisch des Hauses ausgelegten Antrag des Fleckens Pewsum, sowie in der diesem Antrage angelegten Druckschrift „Verkehrsverhältnisse der Krummhörn“ enthalten sei.
Herr Bürgermeister D i e c k m a n n [Leer, Städtestand] will die Anträge des Herrn Oberbürgermeisters F ü r b r i n g e r und des Herrn Grafen W e d e l in der Weise vereinigen, daß die Versammlung zunächst den Antrag des ersteren annehme und dann ausspreche, daß sie anerkenne, es sei wünschenswerth, des Ausbau der Kleinbahnen zu fördern.
Der Herr Oberbürgermeister F ü r b r i n g e r stellt hierauf folgenden Antrag:
„Das Gesuch der Fleckensgemeinde Pewsum dem Landschafts-Kollegium zu überweisen zur Erwägung und Berichterstattung darüber, ob und in welcher Weise der Ausbau dieser und anderer Kleinbahnen in Ostfriesland aus landschaftlichen Mitteln gefördert werden könne“,
wozu Herr Bürgermeister D i e c k m a n n den Verbesserungsantrag stellt:
„Stände acceptiren den Antrag F ü r b r i n g e r mit der Erklärung, daß seitens derselben als wünschenswerth anerkannt wird, das Eisenbahnnetz Ostfrieslands nach Möglichkeit zu erweitern und die darauf gerichteten Bestrebungen nach Kräften zu fördern.“
Herr Bürgermeister B r a a m s [Norden, Städtestand] schließt sich diesen Anträgen an und bittet den Antrag Pewsum nicht weiter zu berücksichtigen, indem er sich der Hoffnung hingebe, die Staatsregierung, welche bei der Anlage der Küstenbahn gefehlt habe, habe letzteres eingesehen und werde nun die Richtung Norden-Emden direkt als Staatsbahn ausbauen.
Herr Rektor a. D. H a r t m a n n [Wittmund, dritter Stand] hält es für nöthig durch Beschluß festzustellen, ob der frühere von dem Herrn Oberbürgermeister F ü r b r i n g e r erwähnte Beschluß noch zu Recht bestehe, auch Herr Bürgermeister D i e c k m a n n hält eine Prüfung dieser Frage für wünschenswerth, worauf Herr Graf K n y p h a u s e n [Lütetsburg, Ritterschaft] zur Geschäftsordnung bemerkt, daß der Beschluß die Bewilligung von 7500 M pro Kilometer nur für zwei Bahnen, nämlich für die Sekundärbahn von Norden nach Emden und von Emden über Aurich nach Wittmund und auch nur unter der Voraussetzung ausspreche, daß die übrigen erforderlichen Mittel vorhanden seien.
Nachdem Herr Bürgermeister S c h w i e n i n g sich dann noch zu den gestellten Anträgen dahin geäußert hatte, daß dieselben zu allgemein gehalten seien und seiner Ansicht von Fall zu Fall geprüft werden müsse, ob und welche Beihülfen zu leisten seien, und nachdem Herr Fleckensvorsteher  L ü p k e s die Annahme des Antrages Pewsum nochmals empfohlen hatte, wird auf Antrag die Debatte geschlossen.
Bei der über den Verbesserungsantrag des Herrn Bürgermeisters D i e c k m a n n gehaltenen Abstimmung wird solcher von der Ritterschaft mit Majorität, in den beiden anderen Ständen einstimmig angenommen
[…]
[Der in eckige Klammern gesetzte Herkunftsort und der durch die Person vertretene Stand sind nicht im Originaltext enthalten, sondern jeweils der Teilnehmerliste entnommen.]


18. Oktober 1895, Stück 42, Seite 283
563. Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152] wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus dem Betriebe der Preußischen Strecken der Großherzoglich Oldenburgischen Eisenbahn von Ihrhove nach Neuschanz und von Oldenburg nach Leer ein kommunalabgabenpflichtiges Reineinkommen für 1894 nicht erzielt worden ist.
Hannover, den 3. Oktober 1895.
Der Königliche Eisenbahn-Kommissar,
Eisenbahn-Direktions-Präsident.
Reitzenstein.


29. November 1895, Stück 48, Seite 316
639. Die Gleisverbindung zwischen dem Bahnhofe Emden und dem Schiffsliegeplatz an der Nesserlander-Schleuse wird mit dem 15. Januar k. J. für den öffentlichen Verkehr geschlossen.
Münster, den 16. November 1895.
Königliche Eisenbahn-Direktion.


© Thomas Feldmann, Emden (Ostfriesland)
erstellt 22.05.2001 – letzte Änderung 26.06.2018